Lockdown 2: Corona-Soforthilfe

Corona-SoforthilfeCorona-SoforthilfeDie Bundesregierung in Berlin hat Mitte März in kürzester Zeit eine Corona-Soforthilfe auf den Weg gebracht, um mit einer Summe von rund 50 Milliarden (sic!) Euro die schärfsten Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung der grassierenden Corona-Pandemie und des Lockdown für die Wirtschaft abzufedern. Dezidiert wurden darin auch Soloselbstständige und Kleinstunternehmer angesprochen – wie es viele Künstler*innen im Allgemeinen und Jazzmusiker*innen im Besonderen ja tatsächlich sind. Die Verteilung dieser Hilfsgelder obliegt den Ländern.

Die Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen haben in den ersten zwei Wochen ein Verfahren entwickelt, um zügig und weitestgehend unbürokratisch mit der Corona-Soforthilfe auch und gerade den Künstler*innen finanziell unter die Arme zu greifen. In Berlin musste man zum Beispiel erst eine virtuelle Wartemarke ziehen, wurde dann nach relativ kurzer Zeit per Mail aufgefordert, seinen Antrag zu stellen. Daraufhin kam der Bewilligungsbescheid, nur wenig später wurde die Summe überwiesen. Aber wer hätte Anfang März geglaubt, dass auch und gerade in NRW eine Corona-Soforthilfe auch ihren Namen verdient? Zumindest bis Monatsende lagen in der Regel zwischen Antragstellung und Bewilligungsbescheid nur wenige Stunden, spätestens drei Tage danach war das Geld aus der Corona-Soforthilfe auf dem Konto. Für Jazzmusiker*innen waren das 9.000 Euro als Soloselbstständige.

Damit ist vorerst Schluss. Nachdem Berlin beschlossen hatte, Zahlungen aus der Corona-Soforthilfe auszusetzen, hat NRW am 1. April nachgezogen und den auch für Jazzmusiker*innen maßgeblichen Passus über die „Lebenshaltungskosten“ aus dem Kriterienkatalog gestrichen. Seitdem wurde das Tempo, mit dem zuvor die Hilfe bewilligt worden war, stark gedrosselt. „Kann denn niemand in der Politik klipp und klar sagen, nach welchen Kriterien ich als Künstlerin Soforthilfe beantragen darf?“, fragte empört eine Kölner Jazzsängerin auf ihrer Facebook-Seite.

Im Südwesten Deutschlands ist man vorgeprescht und hat Tatsachen geschaffen. „Baden-Württemberg hat sich bei der Ausgestaltung des Corona-Soforthilfe-Programms für seinen eigenen Weg entschieden“, wird die Kunststaatssekretärin Petra Olschowski in einer Pressemitteilung vom 8. April zitiert. „Soloselbständige können in Baden-Württemberg weiterhin auch pauschalierte Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen. Das ist eine großartige Nachricht für alle Künstlerinnen, Künstler und Kreative sowie die Kleinunternehmen im Land.“ Inwieweit die anderen Bundesländer nun dem Beispiel Baden-Württembergs folgen, ist allerdings noch offen.

Weiterführende Links
Corona-Soforthilfe Berlin
Corona-Soforthilfe NRW

Text
Martin Laurentius

Veröffentlicht am unter News

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