Karlsruhe: Keine Corona-Entschädigung

platzhalter_fotoDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Land Baden-Württemberg nicht für Einnahmeverluste haften muss, die einem Berufsmusiker wegen Corona-bedingter Auftrittsverbote entstanden sind, wie der „Stern“ berichtet. Das Gericht folgte damit der Linie, die eine Staatshaftung wegen der Corona-Regelungen stets abgelehnt hatte. „Leben und Gesundheit der Kultur sind nicht geschützt worden“, sagt der sichtlich enttäuschte Musiker Martin Kilger (Söhne Mannheims, Nina Hagen, Xavier Naidoo), der geklagt hatte, weil er in sämtlichen Vorinstanzen gescheitert war. Er wollte vom Land Baden-Württemberg 8.300 Euro Entschädigung haben, „da er wegen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus zwischen März und Juli 2020 nicht auftreten konnte“.

Kilger, der neben seiner Tätigkeit als Keyboarder für etablierte Stars eine durchaus erfolgreiche Solo-Karriere eingeschlagen hat – sein Debüt-Album „Leicht“ hielt sich 2007 drei Monate in den deutschen Airplay-Charts, sein viertes Album „Leon“ hat er mit dem Udo-Lindenberg-Produzenten Sandi Strmljan eingespielt –, rät jungen Musikern dennoch, sich „nicht zu viel reinreden zu lassen“ und „immer auf den Bauch“ zu hören und „nicht aufzugeben“. Der Anwalt des Landes Baden-Württemberg, Malte Weitner, begrüßte die Entscheidung dagegen: „Corona traf alle, manche mehr, manche weniger“, sagte er und betonte, dass finanzielle Verluste zum unternehmerischen Risiko eines Musikers gehörten.

Text
Rolf Thomas

Veröffentlicht am unter News

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