Schweiz: Lebenskostenbeiträge für Musiker*innen

Stiftung ÀrvoreStiftung ÀrvoreDie Schweizer Stiftung Àrvore vergibt Lebenskostenbeiträge über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren an kreierende und komponierende Musiker*innen in Deutschland und der Schweiz aus den Bereichen Jazz, improvisierter Musik, experimenteller oder nicht-kommerzieller populärer Musik und den Schnittstellen zu anderen Formen aktueller Musik. Besonders im Fokus stehen Künstler*innen, die sich lange und vertieft mit ihrem Werk auseinandergesetzt haben und deren Arbeit sich durch musikalische Qualität und Relevanz auszeichnet.

Bewerber*innen sollten zwischen 30 und 60 Jahre alt sein, seit mindestens sechs Jahren in ihrem kreativen Interessengebiet arbeiten und Mitglied in einer Interessenvertretung wie beispielsweise der Deutschen Jazzunion sein. Perspektivisch ist es ein Ziel der Stiftung, einen 50-prozentigen Frauenanteil unter den Stipendiat*innen zu erreichen. Bewerben kann man sich nur innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums: Das Fenster für die Kontaktaufnahme wird am Montag, dem 2. August, um 12 Uhr geöffnet und nach 24 Stunden wieder geschlossen. Vor und nach diesem Zeitfenster werden keine Kontaktaufnahmen angenommen. Es empfiehlt sich daher, sich schon vorher mit den Bewerbungskriterien auseinanderzusetzen.

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Stiftung Àrvore

Text
Rolf Thomas

Veröffentlicht am unter News

Deutscher Jazzpreis 2025