DJU: Künstlersozialversicherungsgesetz
Die Deutsche Jazz Union (DJU) begrüßt die vorgesehenen Anpassungen im Künstlersozialversicherungsgesetz, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales demnächst vornimmt. Demnach bleiben selbstständige Künstler*innen über die Künstlersozialkasse krankenversichert, wenn die künstlerische Tätigkeit überwiegt. Bisher konnten sie den Versicherungsschutz verlieren, wenn sie in einem nicht-künstlerischen Nebenjob mehr als 450 Euro monatlich verdienen. „Die geplanten Änderungen werten wir als wichtige Verbesserung für die soziale Absicherung von selbstständigen Künstler*innen“, sagt Lena Krause, Sprecherin der Allianz der Freien Künste, deren Mitglied die DJU ist. „Die für viele Kolleg*innen existenzbedrohliche Corona-Krise zeigt eindrücklich, wie wichtig ein angemessener Schutz gerade für die soloselbständigen Angehörigen der freien Szene ist – selbst wenn diese neben ihrer künstlerischen Arbeit eine andere selbstständige Tätigkeit ausüben müssen.“ Gleichzeitig mahnt der spartenübergreifende Zusammenschluss von 19 Bundesverbänden für den Kunstbereich passende Kriterien zur Definition der Haupttätigkeit und die Einbeziehung fachlicher Expertise aus den freien Szene bei deren Erarbeitung an.
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Deutsche Jazz Union