Reformstaatsvertrag: 3sat vor dem Aus
Am 26. September haben die 16 Ministerpräsident/-innen der Bundesländer den umstrittenen Staatsvertragsentwurf zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ReformStV) zur öffentlichen Anhörung freigegeben. Laut Eigenwerbung sei es Ziel der Reform, einen „zeitgemäßen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ermöglichen, der mit seinen Angeboten die gesamte Gesellschaft erreicht.“ Hierzu solle der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks qualitativ gestärkt und quantitativ begrenzt werden. Diese „quantitative Begrenzung“ führt zur Schließung großer Programmbereiche, zur Kündigung von Arbeitsplätzen von Redakteur/-innen und zur massiven Reduzierung der Ausstrahlung und Verbreitung regionaler und kultureller Nischenformate, die für die Vielfalt von Kultur stehen und für die der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen öffentlichen Auftrag zur gesamtgesellschaftlichen Repräsentanz hat und auch stetig steigende Rundfunkgebühren erhebt.
Etwa 20 Radiostationen sollen wegfallen. Der Kulturfernsehsender 3sat soll nach 40 Jahren eingestellt und in ARTE eingegliedert werden. Von den vier TV-Sendern Tagesschau24, Phoenix, ARD alpha und ZDFinfo sollen nur einer oder zwei übrig bleiben. Der Entwurf erhalte, so heißt es, Vorschläge zur Digitalisierung der Angebote, zur Reduzierung der Sparten- und Hörfunkangebote und zur Begrenzung des Sportrechteetats. Zudem solle die Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Sender gestärkt werden. Durch die Freigabe zur öffentlichen Anhörung haben die Menschen in Deutschland nur noch bis zum 11. Oktober die Möglichkeit, sich mit Anregungen und Anmerkungen einzubringen. Danach werden die Länderchef/-innen final über den Reformstaatsvertrag entscheiden.
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ReformStV