BBK Bundesverband: Neue Honorarregeln für Künstler/-Innen
Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrates im September 2023 hatte die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Kulturstaatsministerin Claudia Roth, angekündigt, dass eine Förderung von Kulturprojekten durch den Bund künftig an die Zahlung von Mindesthonoraren für Künstlerinnen und Künstler gebunden sein soll. Jetzt ist es so weit: Projekte oder Institutionen, die zu mindestens 50 Prozent durch die BKM gefördert werden, müssen ab dem 1. Juli 2024 Honoraruntergrenzen einhalten.
Der Berufsverband bildender Künstler/-innen (BBK) gab bekannt, dass es ab dem 1. Juli 2024 eine garantierte Mindestvergütung für künstlerische Leistungen bei Projekten geben muss, die mehrheitlich mit Mitteln des Bundesressorts für Kultur und Medien gefördert sind. Die jetzt in Kraft getretenen Honoraruntergrenzen richten sich nach den bundesweiten Empfehlungen der Berufs- und Fachverbände. Dazu gehört auch der Musikbereich.
Der Deutsche Musikrat gibt bekannt, dass der Tagessatz 2024 bei 540 Euro liegt, ab 2025 bei 675 Euro.
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Stellungnahme des DMR